Das Onlinezugangsgesetz (OZG) beinhaltet den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2022 eine große Vielzahl von Leistungen auf Bund-, Länder- und kommunaler Ebene für Bürger*innen und Unternehmen online bereitzustellen. Mit Hilfe des in 2020 eingeführten Formularservers in Kombination mit Nutzungskonten (z. B. BayernID), Postkorb und ePayment wurden bereits zahlreiche wesentliche kommunale OZG-Dienste umgesetzt. Die Fachreferate der LHM und das IT-Referat arbeiten auch weiterhin gemeinsam daran, die Münchner Verwaltungsleistungen online umzusetzen. Dabei sind die erheblichen Abhängigkeiten zu Bund und Land (z.B. "Einer-für-Alle-Leistungen", Integrationsthemen oder übergreifende Basisfunktionalitäten, z.B. Servicekonten für Bürger*innen und Unternehmen) zu steuern. Aktivitäten zur Erreichung des OZG-Zielbildes sind auch über den gesetzlichen Zieltermin 2022 notwendig und auf Grund des aktuellen Standes der OZG-Umsetzung auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kommune) wahrscheinlich. Die Gesamtdarstellung E- und Open-Government für 2022 wird dem Stadtrat im November 2021 vorgelegt.