Digital Government

OZG-Umsetzung

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) beinhaltet den gesetzlichen Auftrag eine Vielzahl von Leistungen auf Bund-, Länder-und kommunaler Ebene für Bürger*innen und Unternehmen online bereitzustellen. Seit 2020 ist bereits eine Vielzahl von Onlinediensten mit Hilfe des Formularservers, von Fachverfahren bzw. durch Übernahme von Diensten für die Bürger*innen und Unternehmen verfügbar. Die Fachreferate der Stadt München und das IT-Referat arbeiten auch weiterhin gemeinsam daran, die Münchner Verwaltungsleistungen online umzusetzen. Dabei sind die erheblichen Abhängigkeiten zu Bund und Land (z.B. "Einer-für-Alle-Leistungen", Integrationsthemen oder übergreifende Basisfunktionalitäten, z.B. Servicekonten für Bürger*innen und Unternehmen) zu berücksichtigen und zu steuern. Ein weiterer wesentlicher Baustein in der Bereitstellung der Onlinedienste ist eine laufende Optimierung der bereits vorhandenen Dienste, insbesondere in Hinblick auf die Nutzungszentrierung.Die LHM setzt das OZG um. Im Verlauf der Maßnahme haben sich zusätzliche rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben (z. B. bayerisches Digitalgesetz und seine Auswirkungen auf
Schwerpunkte, Umfang und Fristen). Zudem werden weitere Entwicklungen (z. B. OZG-ÄndG) bei der weiteren Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahme OZG-Umsetzung berücksichtigt.

Umsetzungszeitraum

2019
2026

Fortschritt

73%

Maßnahmenstatus

In Umsetzung